Die folgenden Hinweise gelten für alle Fälle, wo eine Selbstreinigung bei einem Gewässerwechsel
gemäss SMRP erlaubt ist.
Bei Umwelt Zentralschweiz steht eine Checkliste zur Reinigung zur Verfügung.
- Zur Reinigung ist idealerweise 60 Grad heisses Wasser zu verwenden (mindestens jedoch 45 Grad
heisses Wasser, ausser das Material verträgt dies nicht.).
- Das Wassersportgerät muss auf einem Waschplatz gereinigt werden, dessen Abfluss in die
Kanalisation mündet. Achtung: Viele Garagenvorplätze werden nicht in die Kanalisation
entwässert! Deshalb sollte ein Waschplatz aufgesucht werden (bspw. für Autowäsche).
- Es darf kein Seewasser mitgenommen werden. Deshalb unbedingt Pütz, Schwämme, Bilge, Balasttanks, Hohlräume usw. nach dem Auswassern kontrollieren.
- Sämtliche Ausrüstung muss ebenfalls gründlich gereinigt und getrocknet werden.
- Bei Verbrenner-Motoren muss der Kühlkreislauf während 2 Minuten mit warmem Wasser
durchgespühlt werden. Wasser, welches durch den Kühlkreislauf geleitet wurde, muss über die
Kanalisation entsorgt werden! Es darf durch den Motor nicht wieder angesaugt werden!
Der Kanton Zürich hat zur Reinigung folgendes Video veröffentlicht: